Parking Pro
Parkplatzschranke
- Erkennung nachfahrender Fahrzeuge (Tailgating-Funktion)
- Geringe Leistungsaufnahme für einen wirtschaftlichen Betrieb
- Optimale Zugänglichkeit für eine besonders einfache Wartung
- Ausgelegt auf 10 Millionen Öffnungs- und Schließintervalle
Für stark frequentierte Parking-Anlagen
Im Parkhaus oder in der Tiefgarage – die Parking-Pro-Schranken von Magnetic sind die ideale Lösung für professionelle Parking-Anwendungen. Durch ihre Konfiguration und Sicherheitseinstellungen sind die Parking-Pro-Schranken auf den Einsatz in stark frequentierten Anlagen ausgelegt, in denen Personenverkehr ausgeschlossen werden kann. Schnelle Öffnungszeiten und die Erkennung nachfahrender Fahrzeuge (Tailgating) sorgen für eine zuverlässige Abfertigung der Nutzer, zusätzlich halten der niedrige Energieverbrauch, die wartungsarmen Komponenten und der einfache Service die Betriebskosten dauerhaft niedrig. Auch die Schrankenbäume sind für den Einsatz in Parking- Anwendungen optimiert: Dank der optionalen Baumabwurfoption wird der Schrankenbaum bei forcierter, ungewollter Durchfahrt komplett abgeworfen und kann ohne Funktionsbeeinträchtigung wieder montiert werden. Zudem lässt sich die Wahrnehmung durch Lichtelemente und ein Erweiterungsset weiter erhöhen. Das Herzstück der Parkplatzschranke ist der innovative MHTM™- Antrieb, der sich durch seine Energieeffizienz, Wartungsfreiheit und Langlebigkeit auszeichnet – die Parking Pro ist auf 10 Millionen Öffnungs- und Schließzyklen ausgelegt.
Professionelle Parking-Lösung
Durch ihre schnellen Öffnungszeiten, ihre niedrigen Betriebskosten, ihre einfache Handhabung und ihre außer- gewöhnliche Langlebigkeit und Zuverlässigkeit ist die Parking Pro die erste Wahl für Parkhausbetreiber und Lösungsanbieter.
Innovative Antriebstechnik
Die MHTM™-Antriebseinheit arbeitet wartungsfrei, energieeffizient und leise. Das hohe Drehmoment garantiert bestmöglichen Betrieb selbst unter extremen Witterungsbedingungen.
Rechtliche Sicherheit
Für alle Schranken von Magnetic liegt eine Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie und eine Leistungserklärung gemäß Bauproduktenverordnung vor. Damit sind Betreiber und Inbetriebnehmer auch in Haftungsfragen immer auf der sicheren Seite.